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Gemeinnützigkeit

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der von der Steuerbehörde  nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist, weil der GAV ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken - Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 1 AO) - dient.

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